Honorar

Kostenlose Erstberatung

Die ersten 30 Minuten der Erstberatung in unserer Kanzlei sind kostenfrei. In dieser Zeit klären wir Ihre rechtliche Situation, skizzieren Handlungsoptionen und besprechen die nächsten Schritte. Wir vereinbaren dann gemeinsam und transparent das am besten geeignete Honorarmodell — abgestimmt auf Ihre Ziele und die Komplexität der Sache.

Für klar abgrenzbare Leistungen bieten wir ein Pauschal- bzw. Fixhonorar mit voller Kostentransparenz.

Fixhonorar

Typische Anwendungsfälle
  • Vertragsprüfung und Vertragsgestaltung
  • Arbeitsverträge und HR-Dokumente
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Standardisierte Vereinbarungen
  • Vordefinierte Beratungspakete
Ihre Vorteile
  • Klare und vorhersehbare Kosten
  • Hohe Planungssicherheit
  • Keine Überraschungen

Bei umfangreicheren oder dynamischen Projekten erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Zeitaufwand.

Stundensatz

Typische Anwendungsfälle
  • Due Diligence Prüfungen
  • Laufende rechtliche Beratung
  • Komplexe oder sich entwickelnde Sachverhalte
Ihre Vorteile
  • Flexible Abrechnung entsprechend dem tatsächlichen Aufwand
  • Volle Transparenz durch laufende Leistungsübersichten
  • Regelmäßige Information über den aktuellen Kostenstand (Kostenwarnung)

Die Abrechnung kann in bestimmten Fällen nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) erfolgen. Dabei richtet sich das Honorar nicht nach dem tatsächlichen Zeitaufwand, sondern nach gesetzlich festgelegten Tarifen, die sich pauschaliert am Streitwert der Angelegenheit orientieren.

Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG)

Typische Anwendungsfälle
  • Gerichtsverfahren
  • Streitige Auseinandersetzungen
  • Konstellationen mit gesetzlicher Kostenersatzpflicht
Ihre Vorteile
  • Gesetzlich geregelte und nachvollziehbare Kostenstruktur
  • Gute Orientierung durch standardisierte Tarife
  • Relevante Grundlage für Kostenersatz im Verfahren
  • Häufige Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherungen

Musterberechnung: Wird Ihre Angelegenheit mit einem Streitwert von EUR 24.000 bewertet (dies ist insbesondere im Arbeitsrecht aufgrund der Zweifelsregelung häufig der Fall), bildet dieser Wert die Grundlage für die tarifmäßige Berechnung der einzelnen Leistungen; dazu zählen etwa Telefonate, Schreiben, Schriftsätze, Verhandlungen. Beispielsweise kann bei diesem Streitwert für ein kurzes Berichtsschreiben ein Honorar von EUR 60,30 zzgl. USt (04.2026) anfallen – unabhängig vom tatsächlichen Zeitaufwand.

Wir kontaktieren gerne Ihre Rechtsschutzversicherung!

Gemeinsam den Weg finden

Ihre ersten 30 Minuten sind kostenfrei. Teilen Sie uns Details mit, wir melden uns in Kürze.